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   OVG Saarland, 07.02.2012 - 2 B 422/11   

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OVG Saarland, 07.02.2012 - 2 B 422/11 (https://dejure.org/2012,2232)
OVG Saarland, Entscheidung vom 07.02.2012 - 2 B 422/11 (https://dejure.org/2012,2232)
OVG Saarland, Entscheidung vom 07. Februar 2012 - 2 B 422/11 (https://dejure.org/2012,2232)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung des Ausschlusses des Suspensiveffekts für Rechtsbehelfe gegen Baugenehmigungen für Widersprüche und gegebenenfalls Anfechtungsklagen von Gemeinden

  • ra.de
  • vdai.de PDF

    Fallbezogene Gesamtbewertung aus der Sicht der potenziellen Kundschaft und sonstiger Dritter, ob die jeweils konkrete Mehrheit von Spielhallen vom Kunden als einheitliche Vergnügungsstätte empfunden wird, aus dessen Sicht als durch ein gemeinsames Konzept und durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltung des Ausschlusses des Suspensiveffekts für Rechtsbehelfe gegen Baugenehmigungen für Widersprüche und gegebenenfalls Anfechtungsklagen von Gemeinden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ilex-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Einvernehmen der Gemeinden zu Baugenehmigungen kann nur unter engen Voraussetzungen durch die Bauaufsichtsbehörde ersetzt werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Saarland, 13.07.2011 - 2 B 231/11

    Aussetzungsantrag der Standortgemeinde gegen eine unter Ersetzung ihres

    Auszug aus OVG Saarland, 07.02.2012 - 2 B 422/11
    "Dritter" im Verständnis des § 212a Abs. 1 BauGB ist auch eine Standortgemeinde, die sich unter Berufung auf die der formalen Absicherung der gemeindlichen Planungshoheit (§ 2 Abs. 1 BauGB) dienenden Bestimmungen in § 36 BauGB gegen eine ohne ihr Einvernehmen erteilte bauaufsichtliche Zulassung eines Bauvorhabens wendet.(vgl. hierzu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24, vom 25.3.2011 - 2 B 100/11, SKZ 2011, 168, und vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, SKZ 2011, 262, dazu allgemein Bitz, Die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens im Baugenehmigungsverfahren und die Rechtsschutzmöglichkeiten der Kommunen, SKZ 2011, 147) Nach § 72 Abs. 4 LBO 2004 entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und einer eventuell nachfolgenden Anfechtungsklage gegen die nach §§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB sofort vollziehbare Baugenehmigung auch hinsichtlich der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens.

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist indes auch die vom Verwaltungsgericht herangezogene Vorgabe für Rechtsbehelfe von "Nachbargemeinden" in Nr. 9.7.2 für solche der Standortgemeinde nicht einschlägig.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -) Bei der demnach mangels Vorgabe in den Beispielen des Streitwertkatalogs zu schätzenden Bedeutung der Sache für die Antragstellerin erscheint indes der vom Verwaltungsgericht hauptsachebezogen angenommene Wert von 30.000,- EUR durchaus angemessen.

  • OVG Saarland, 02.09.2010 - 2 B 215/10

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Auszug aus OVG Saarland, 07.02.2012 - 2 B 422/11
    "Dritter" im Verständnis des § 212a Abs. 1 BauGB ist auch eine Standortgemeinde, die sich unter Berufung auf die der formalen Absicherung der gemeindlichen Planungshoheit (§ 2 Abs. 1 BauGB) dienenden Bestimmungen in § 36 BauGB gegen eine ohne ihr Einvernehmen erteilte bauaufsichtliche Zulassung eines Bauvorhabens wendet.(vgl. hierzu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24, vom 25.3.2011 - 2 B 100/11, SKZ 2011, 168, und vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, SKZ 2011, 262, dazu allgemein Bitz, Die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens im Baugenehmigungsverfahren und die Rechtsschutzmöglichkeiten der Kommunen, SKZ 2011, 147) Nach § 72 Abs. 4 LBO 2004 entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und einer eventuell nachfolgenden Anfechtungsklage gegen die nach §§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB sofort vollziehbare Baugenehmigung auch hinsichtlich der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens.

    Die Vorgaben für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des streitigen Bauvorhabens ergeben sich aller Voraussicht nach aus dem § 34 BauGB, da sich der das Baugrundstück erfassende Bebauungsplan "Hauptstraße/ I Straße" auf eine Festsetzung über den Ausschluss zentrenrelevanter Sortimente des Einzelhandels (§ 9 Abs. 2a BauGB) beschränkt und im Übrigen sogar ausdrücklich auf den § 34 BauGB verweist.(vgl. allgemein OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24, wonach Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig keinen Raum für eine inzidente Gültigkeitskontrolle hinsichtlich untergesetzlicher Rechtsnormen bieten, mit weiteren Nachweisen) Daher muss auch nicht weiter hinterfragt werden, ob der konkreten Formulierung der Verfahrensvermerke auf der Planurkunde die gebotene zeitliche Staffelung zwischen Ausfertigung und Bekanntmachung dieses Plans entnommen werden kann,(vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.11.2007 - 2 N 7/06 -, SKZ 2008, 34 = BRS 71 Nr. 37) zumal gerade mit Blick auf den genannten Verweis auf § 34 BauGB weder Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass der damit geänderte Bebauungsplan "In der I " für den Fall der Ungültigkeit hätte weiter gelten sollen und dass dieser insoweit verfahrensrechtlich mit Blick auf den § 63 LBO 2004 eine andere Einordnung des Vorhabens gerechtfertigt hätte, noch dafür, dass der insoweit teilweise aufgehobene Bebauungsplan in materieller Hinsicht Festsetzungen enthielt, aus denen sich eine weitergehende Zulässigkeit des Bauvorhabens der Beigeladenen hätte ergeben können.

  • VG Saarlouis, 04.11.2011 - 5 L 624/11

    Eilrechtsschutzantrag einer Gemeinde gegen die Baugenehmigung für zwei

    Auszug aus OVG Saarland, 07.02.2012 - 2 B 422/11
    Die Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 4. November 2011 - 5 L 624/11 - wird zurückgewiesen.

    Die gemäß § 146 VwGO statthafte Beschwerde der Beigeladenen(vgl. allgemein zu den Anforderungen an die Statthaftigkeit bei Rechtsmitteln von Beigeladenen zuletzt OVG des Saarlandes, Urteil vom 11.11.2010 - 2 A 29/10 -, SKZ 2011, 17 ff., 19) gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 4.11.2011 - 5 L 624/11 - ist unbegründet.

  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93

    Wann fügt sich ein Bauvorhaben in die Umgebung ein?

    Auszug aus OVG Saarland, 07.02.2012 - 2 B 422/11
    Letzteres ist aber insbesondere dann der Fall, wenn eine Verwirklichung weiterer solcher Vergnügungsstätten auf dem Baugrundstück oder in seiner Umgebung möglich ist und nach der Zulassung einer (ersten) Spielhalle daher am Maßstab des § 34 BauGB nicht mehr verhindert werden könnte.(vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 15.12.1994 - 4 C 13.93 -, BRS 56 Nr. 61 = ZfBR 1995, 100 = BauR 1995, 361) Es entspricht einem allgemeinen städtebaulichen Erfahrungssatz, dass sich Vergnügungsstätten, insbesondere wenn sie in einem Gebiet gehäuft vorhanden sind, negativ auf ihre Umgebung auswirken, indem sie einen sog. "trading-down-Effekt" auslösen.(vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 21.12.1992 - 4 B 182.92 -, BRS 55 Nr. 42, wonach die Verhinderung der Möglichkeit, dass Spielhallen und sonstige Vergnügungsstätten einen so genannten "trading-down-Effekt" bewirken können, auch einen besonderen städtebaulichen Grund im Sinne des § 1 Abs. 9 BauNVO darstellen kann, der den Ausschluss dieser baulichen Nutzung aus einem Kerngebiet rechtfertigt) Durchgreifende Anhaltspunkte, dass das hier ausnahmsweise nicht der Fall ist, lassen sich dem Beschwerdevorbringen der Beigeladenen nicht entnehmen.
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89

    Bauplanungsrecht: Begriff der betrieblichen Einheit bei bloßer Belegenheit zweier

    Auszug aus OVG Saarland, 07.02.2012 - 2 B 422/11
    Zwar reicht hierfür allein die Belegenheit beider Spielhallen in dem zuvor einheitlich als "Motorradwerkstatt" genutzten Gebäude nicht aus.(vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 20.8.1992 - 4 C 57.89 -, BRS 54 Nr. 50) Entsprechend den in der Rechtsprechung des Senats für die Fälle der Agglomeration mehrerer "selbständiger", jeweils für sich genommen die Schwelle zur Großflächigkeit nicht überschreitender Einzelhandelsbetriebe liegt fallbezogen eine Gesamtbewertung aus der Sicht der potenziellen Kundschaft und sonstiger Dritter nahe.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.2.2009 - 2 A 267/08 -, BRS 74 Nr. 81) Danach ist in diesen Fällen auf die Wahrnehmung der "Spielhallen" durch die Kunden abzustellen.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2006 - 8 S 1891/05

    Unzulässigkeit einer kerngebietstypischen Spielhalle im Mischgebiet

    Auszug aus OVG Saarland, 07.02.2012 - 2 B 422/11
    Die inzwischen gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung knüpft dabei in Anlehnung an die Spielverordnung des Bundes(vgl. die Spielverordnung (SpielV), nach deren Neufassung vom 27.1.2006 (BGBl. I 2006, 280) pro 12 qm "Grundfläche" 1 Geld- oder Warenspielgerät, pro Einrichtung maximal 12 Geräte aufgestellt werden dürfen (§ 3 Abs. 2 SpielV)) an die jeweilige Nutzfläche an und legt der Abgrenzung einen "Schwellenwert" von 100 qm zugrunde, bei dessen Erreichen eine Spielhalle als kerngebietstypisch im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO 1990 anzusehen und daher in einem Mischgebiet nach § 6 BauNVO 1990 nicht mehr zulässig ist.(vgl. beispielsweise VGH Mannheim, Urteil vom 2.11.2006 - 8 S 1891/05 -, BRS 70 Nr. 72, mit weiteren Nachweisen) Das ist augenscheinlich auch der Hintergrund für die innere "Aufteilung" des in dem Bauantrag der Beigeladenen zur Genehmigung gestellten Bauvorhabens.
  • OVG Saarland, 25.03.2011 - 2 B 100/11

    Ersetzung gemeindlichen Einvernehmens

    Auszug aus OVG Saarland, 07.02.2012 - 2 B 422/11
    "Dritter" im Verständnis des § 212a Abs. 1 BauGB ist auch eine Standortgemeinde, die sich unter Berufung auf die der formalen Absicherung der gemeindlichen Planungshoheit (§ 2 Abs. 1 BauGB) dienenden Bestimmungen in § 36 BauGB gegen eine ohne ihr Einvernehmen erteilte bauaufsichtliche Zulassung eines Bauvorhabens wendet.(vgl. hierzu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24, vom 25.3.2011 - 2 B 100/11, SKZ 2011, 168, und vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, SKZ 2011, 262, dazu allgemein Bitz, Die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens im Baugenehmigungsverfahren und die Rechtsschutzmöglichkeiten der Kommunen, SKZ 2011, 147) Nach § 72 Abs. 4 LBO 2004 entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und einer eventuell nachfolgenden Anfechtungsklage gegen die nach §§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB sofort vollziehbare Baugenehmigung auch hinsichtlich der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens.
  • KG, 23.09.2003 - 1 W 34/03

    Eintragung in Personenstandsbuch: Schreibweise eines fremdsprachigen Buchstabens,

    Auszug aus OVG Saarland, 07.02.2012 - 2 B 422/11
    Eine Anordnung der kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung (§§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB) ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung kommt nach der Rechtsprechung des Senats nur in Betracht, wenn die überschlägige Rechtskontrolle zumindest gewichtige Zweifel an der rechtlichen Unbedenklichkeit der angefochtenen Genehmigung mit Blick auf die Position des jeweiligen Rechtsbehelfsführers ergibt.(vgl. hierzu im Einzelnen etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.10.2003 - 1 W 34/03 und 1 W 35/03 -, SKZ 2004, 85, Leitsatz Nr. 40, st. Rechtsprechung) Das gilt auch für die Rechtsbehelfe von Gemeinden gegen Baugenehmigungen.
  • OVG Saarland, 19.02.2009 - 2 A 254/08

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb im Gewerbegebiet

    Auszug aus OVG Saarland, 07.02.2012 - 2 B 422/11
    Dass es bei der an den faktischen Gegebenheiten zu orientierenden Bewertung von Bauvorhaben nach dem § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht auf die frühere Fassung des § 11 Abs. 3 BauNVO 1977 und auf den darin noch enthaltenen Grenzwert für die Regelvermutung negativer städtebaulicher Fernwirkungen (§ 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO 1977/1990), sondern auf den heute anerkannten Grenzwert für die "Großflächigkeit" (§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO 1977/1990) von 800 qm Verkaufsfläche ankommt, ist nicht ernstlich zweifelhaft.(vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.2.2009 - 2 A 254/08 -, BRS 74 Nr. 80 mit weiteren Nachweisen) Dieser wird bei dem REWE-Markt unstreitig deutlich überschritten.
  • OVG Saarland, 04.04.2011 - 2 B 20/11

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Ausschluss der aufschiebenden Wirkung gemäß BauGB §

    Auszug aus OVG Saarland, 07.02.2012 - 2 B 422/11
    Soweit die Beigeladene die Nichtvornahme einer Ortsbesichtigung im erstinstanzlichen Verfahren beanstandet, bleibt zu ergänzen, dass auch das verfassungsrechtliche Effektivitätsgebot des Art. 19 Abs. 4 GG in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes keine verfahrensmäßige "Vorwegnahme" des Verfahrens in der Hauptsache, insbesondere hinsichtlich der Tatsachenermittlung, gebietet.(ebenso etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.4.2011 - 2 B 20/11 -, BauR 2011, 1373, vom 26.11.2010 - 2 B 275/10 -, SKZ 2011, 45, Leitsatz Nr. 30, vom 12.10.2009 - 2 B 440/09 - SKZ 2010, 49, Leitsatz Nr. 23 (Sportanlage in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauung), vom 15.1.2009 - 2 B 376/08 -, SKZ 2009, 240, Leitsatz Nr. 31 (Leergutlager einer Großbrauerei), und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, SKZ 2005, 94 Leitsatz Nr. 35 (PKW-Lackiererei mit Karosseriebauwerkstatt)) Entgegen der Ansicht der Beigeladenen lässt das von der Antragstellerin erstinstanzlich vorgelegte Luftbild keine abschließende Beurteilung des Gebietscharakters in der einen oder anderen Richtung zu.
  • OVG Saarland, 11.11.2010 - 2 A 29/10

    Gemeindenachbarklage gegen Baugenehmigung für ein Einkaufszentrum

  • OVG Saarland, 12.10.2009 - 2 B 440/09

    Nachbarschutz gegen Multifunktionsfeld.

  • OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 N 7/06

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse -

  • OVG Saarland, 10.02.2009 - 2 A 267/08

    Baugenehmigung: Errichtung von Einzelhandelsgeschäften; Begriff des

  • OVG Saarland, 15.01.2009 - 2 B 376/08

    Nachbarschutz gegen Leergutlager; Streitwert

  • BVerwG, 21.12.1992 - 4 B 182.92
  • OVG Saarland, 26.11.2010 - 2 B 275/10

    Nachbarschutz gegen Verbrauchermarkt

  • BVerwG, 14.10.1993 - 4 B 176.93

    Änderung der Nutzung einer vorhandenen baulichen Anlage - Gebietsteil mit

  • OVG Saarland, 06.09.2004 - 1 W 26/04
  • OVG Saarland, 02.08.2018 - 2 B 170/18

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch Vorbescheid

    Dieses Einvernehmen hat die Antragstellerin mit Eingang beim Antragsgegner am 8.5.2017 am letzten Tag der Frist (§ 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB) und damit rechtzeitig versagt.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.2.2012 - 2 B 422/11 -, BRS 79 Nr. 162).

    Der Vorbescheid des Antragsgegners vom 21.12.2017 beinhaltet keine "bauaufsichtliche Zulassung" des Bauvorhabens des Beigeladenen im Verständnis des § 212a Abs. 1 BauGB.(vgl. zur grundsätzlichen Anwendbarkeit der Vorschrift auf Widersprüche und - gegebenenfalls - Anfechtungsklagen von Gemeinden, die sich unter Geltendmachung einer Verletzung ihres gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 117 Abs. 3 SVerf) gegen eine Baugenehmigung wenden, OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.6.2018 - 2 B 104/18 -, vom 7.2.2012 - 2 B 422/11 -, BRS 79 Nr. 162, vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, BRS 78 Nr. 165, vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24, und vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, SKZ 2011, 168; entsprechend für die mit Konzentrationswirkung versehene immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen Beschluss vom 25.7.2014 - 2 B 288/14 -, BRS 82 Nr. 165) Für diese Interpretation der Vorschrift spricht der primär prozess- und verfahrensrechtliche Regelungszusammenhang (§ 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).

  • OVG Saarland, 18.06.2018 - 2 B 104/18

    Beteiligungsrechte der Gemeinde; Genehmigung einer Spielhalle

    "Dritter" im Verständnis des § 212a Abs. 1 BauGB ist auch eine Standortgemeinde, die sich unter Berufung auf die der formalen Absicherung der gemeindlichen Planungshoheit (§ 2 Abs. 1 BauGB) dienenden Bestimmungen in § 36 BauGB gegen eine ohne ihr Einvernehmen erteilte bauaufsichtliche Zulassung eines Bauvorhabens wendet.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24, vom 25.3.2011 - 2 B 100/11, SKZ 2011, 168, und vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, SKZ 2011, 262, dazu allgemein Bitz, Die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens im Baugenehmigungsverfahren und die Rechtsschutzmöglichkeiten der Kommunen, SKZ 2011, 147) Nach § 72 Abs. 4 LBO 2004 entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und einer eventuell nachfolgenden Anfechtungsklage gegen die nach §§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB sofort vollziehbare Baugenehmigung auch hinsichtlich der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.2.2012 - 2 B 422/11 -, juris).

    Eine Anordnung der kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung (§§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB) ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung kommt nach der Rechtsprechung des Senats nur in Betracht, wenn die überschlägige Rechtskontrolle zumindest gewichtige Zweifel an der rechtlichen Unbedenklichkeit der angefochtenen Genehmigung mit Blick auf die Position des jeweiligen Rechtsbehelfsführers ergibt.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.10.2003 - 1 W 34/03 und 1 W 35/03 -, SKZ 2004, 85, Leitsatz Nr. 40, ständ. Rechtsprechung) Das gilt auch für die Rechtsbehelfe von Gemeinden gegen Baugenehmigungen.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.2.2012 - 2 B 422/11 -, juris).

    Im vorliegenden Fall spricht einiges für die Richtigkeit der Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass - jedenfalls, für den zweiten, hier maßgeblichen Bauantrag - das Einvernehmenserfordernis des § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht bestand und deshalb keine Rechte der Antragstellerin verletzt sein können, weil das betreffende Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans, der hier ein Industriegebiet festsetzt, (noch) entspricht, da in der Rechtsprechung für die Annahme einer kerngebietstypischen Vergnügungsstätte zugrunde gelegte Schwellenwert von 100 qm zwar erreicht, aber nicht überschritten wird.(Vgl. aber OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.2.2012 - 2 B 422/11 -, wo das Erreichen des Schwellenwerts als ausreichend für die Annahme einer kerngebietstypischen Vergnügungsstätte angesehen wird.) Allerdings kommt diesem Schwellenwert von 100 qm nur die Bedeutung eines wesentlichen Anhalts vor und stellt keine starre Grenze dar.

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2013 - 5 S 29/12

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Gaststätte in eine

    Diesen Ansatz grundsätzlich in Frage zu stellen, besteht auch vor dem Hintergrund der am 27.01.2006 erfolgten Novellierung dieser Verordnung kein Anlass (ebenso OVG NW, Beschl. v. 15.06.2012 - 2 A 2992/11 -, BauR 2013, 59; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 25.04.2012 - 8 A 10046/12 - OVG Saarl., Beschl. v. 07.02.2012 - 2 B 422/11 - BayVGH, Beschl. v. 19.01.2012 - 15 ZB 09.3142 - u. v. 28.06.2012 - 9 B 10.2279 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.08.2009 - 3 S 1057/09 -, NVwZ-RR 2010, 45; Urt. v. 02.11.2006 - 8 S 1891/05 -, BauR 2007, 1373).
  • VG Saarlouis, 18.11.2020 - 5 K 1945/19

    Unzulässigkeit eines Wettbüros bei einer durch einen altrechtlichen

    [vgl. nur OVG des Saarlandes, Beschluss vom 07.02.2012 - 2 B 422/11 -, juris, Rz. 29, unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 14.10.1993 - 4 B 176.93 -, Buchholz 406.12 § 6 BauNVO Nr. 13].

    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 07.02.2012 - 2 B 422/11 -, juris, Rz. 29, unter Bezugnahme auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.11.2006 - 8 S 1891/05 -, BRS 70 Nr. 72, m.w.N.] Allerdings kommt diesem Schwellenwert von 100 m² nur die Bedeutung eines wesentlichen Anhalts zu und stellt er keine starre Grenze dar; maßgeblich sind die örtliche Situation, die jeweiligen Umstände des Einzelfalls und die sich daraus ergebenden bauplanungsrechtlichen Auswirkungen.

  • VG Saarlouis, 31.07.2018 - 5 L 2652/16

    Anfechtung einer Baugenehmigung; Erteilung eines Bauscheins unter einer

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 09.08.2001 - 2 V 4/01 - AS RP-SL 29, 182 = BRS 64 Nr. 191, vom 27.10.2003 - 1 W 34/03 -, vom 15.01.2009 - 2 B 376/07 - m.w.N., vom 08.12.2010 - 2 B 308/10 -, vom 07.02.2012 - 2 B 422/11 -, juris und vom 18.06.2018, a.a.O.

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.03.2011, a.a.O., vom 07.02.2012 - 2 B 422/11 -, juris und vom 18.06.2018, a.a.O.

  • OVG Saarland, 10.06.2013 - 2 B 29/13

    Abstandsflächenberechnung bei "gestaffelten" Wänden - Mehrfamilienhaus

    Die Anordnung der kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung (§§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB) ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung kommt nur in Betracht, wenn die überschlägige Rechtskontrolle zumindest gewichtige Zweifel an der rechtlichen Unbedenklichkeit der angefochtenen Genehmigung mit Blick auf die Position des jeweiligen Rechtsbehelfsführers ergibt.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.2.2012 - 2 B 422/11 -, SKZ 2012, 65 ff., dort zur Drittanfechtung durch eine Gemeinde) Die abgesehen von den Fällen offensichtlicher Nachbarrechtswidrigkeit der Genehmigung hierbei zumindest zu fordernde überwiegende Wahrscheinlichkeit einer den Antragstellern subjektive Abwehrrechte gegen das genehmigte Vorhaben vermittelnden Verletzung in eigenen Rechten hat das Verwaltungsgericht im konkreten Fall bezogen auf die Baugenehmigung, der in Anwendung der §§ 65, 73 LBO 2004 eine umfassende öffentlich-rechtliche Überprüfung des Vorhabens zugrunde liegt, im Ergebnis zu Recht angenommen.
  • OVG Saarland, 25.07.2014 - 2 B 288/14

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen; Ersetzung

    Nach § 72 Abs. 4 LBO 2004 entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und einer eventuell nachfolgenden Anfechtungsklage auch hinsichtlich der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens.(vgl. hierzu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24, vom 25.3.2011 - 2 B 100/11, SKZ 2011, 168, vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, SKZ 2011, 262, und vom 7.2.2012 - 2 B 422/11 -, SKZ 2012, 65 ff.) Diese Regeln über die Ersetzung gemeindlichen Einvernehmens und die in diesen Fällen eröffneten Rechtsschutzmöglichkeiten der Gemeinden gelten entsprechend, wenn - wie hier - über die Zulässigkeit des Vorhabens unter Einschluss der bauplanungsrechtlichen Anforderungen in einem immissionsschutzrechtlichen Verfahren entschieden wird (§§ 72 Abs. 5 LBO 2004, 13, 19 BImSchG i.V.m. §§ 1, 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 4. BImSchV, Nr. 1.6.2 im Anhang 1).
  • OVG Saarland, 10.06.2013 - 2 B 30/13

    Abstandsflächenberechnung bei "gestaffelten" Wänden (Mehrfamilienhaus)

    Die Anordnung der kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung (§§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB) ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung kommt insoweit nur in Betracht, wenn die überschlägige Rechtskontrolle zumindest gewichtige Zweifel an der rechtlichen Unbedenklichkeit der angefochtenen Genehmigung mit Blick auf die Position des jeweiligen Rechtsbehelfsführers ergibt.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.2.2012 - 2 B 422/11 -, SKZ 2012, 65 ff., dort zur Drittanfechtung durch eine Gemeinde) Die abgesehen von den Fällen offensichtlicher Nachbarrechtswidrigkeit der Genehmigung hierbei zumindest zu fordernde überwiegende Wahrscheinlichkeit einer der Antragstellerin subjektive Abwehrrechte gegen das genehmigte Vorhaben vermittelnden eigenen Rechtsverletzung hat das Verwaltungsgericht im konkreten Fall bezogen auf die Baugenehmigung, der in Anwendung der §§ 65, 73 LBO 2004 eine umfassende öffentlich-rechtliche Überprüfung des Vorhabens zugrunde liegt, im Ergebnis zu Recht angenommen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2012 - 2 A 2809/11

    Bauplanungsrechtlich relevante Änderung bzw. Nutzungsänderung der vorhandenen

    Im Ansatz vergleichbar: OVG Saarland, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 2 B 422/11 -, juris Rn. 29; VG München, Urteil vom 26. März 2009 - M 11 K 08.3152 -, juris Rn. 48, 56.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2012 - 2 A 2992/11

    Eisntweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit einem Streit über die Zulässigkeit

    Dasselbe gilt für den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlands vom 7. Februar 2012 - 2 B 422/11 -, juris Rn. 29. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19. Januar 2012 - 15 ZB 09.3142 -, juris Rn. 10, hat die Frage der fortdauernden Bewandtnis des 100m²-Schwellenwerts offen gelassen und die Kerngebietstypik der Spielhalle in dem von ihm entschiedenen Sachverhalt anhand der konkreten Verhältnisse des Einzelfalls bejaht.
  • OVG Saarland, 15.05.2013 - 2 B 51/13

    Nachbaranfechtung einer Wohnhauserweiterung ("Doppelhaus")

  • VG Saarlouis, 19.11.2014 - 5 K 2185/13

    Erteilung einer Baugenehmigung; Einstufung einer Wettannahmestelle als

  • OVG Saarland, 09.01.2013 - 2 B 299/12

    Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit eines drittbegünstigenden

  • VG Saarlouis, 05.09.2018 - 5 L 2434/17

    Ersetzung des fehlenden Einvernehmens der Gemeinde

  • OVG Saarland, 05.12.2016 - 2 B 298/16

    Baueinstellung wegen angeblich fehlender Standsicherheit des Nachbargebäudes aus

  • OVG Saarland, 28.06.2013 - 2 B 325/13

    Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung; Ausfertigung und Bekanntmachung eines

  • OVG Saarland, 22.03.2012 - 2 B 34/12

    Abschiebungsschutz - Visumserfordernis

  • OVG Sachsen, 14.06.2017 - 1 B 21/17

    Baugenehmigung; "Erstaufnahmestätte" für Asylbewerber; Bestimmtheit;

  • VG Saarlouis, 18.11.2020 - 5 K 304/20

    Erfolglose Klage einer Gemeinde gegen eine Baugenehmigung für die

  • VG Saarlouis, 04.11.2011 - 5 L 624/11

    Eilrechtsschutzantrag einer Gemeinde gegen die Baugenehmigung für zwei

  • VG Saarlouis, 24.04.2013 - 5 K 473/12

    Verpflichtung zur Erteilung von Baugenehmigungen trotz Veränderungssperre

  • VG Saarlouis, 10.04.2013 - 5 K 37/12

    Baugenehmigung für eine Spielhalle mit einer Fläche von mehr als 100 qm

  • VG Saarlouis, 01.08.2012 - 5 K 607/11

    Erteilung eines Vorbescheides (VR050)Zur Zulässigkeit einer Spielhalle mit einer

  • VG Frankfurt/Oder, 17.03.2022 - 5 L 325/21

    Eilantrag der Stadt Storkow (Mark) gegen Genehmigung zur Errichtung und zum

  • VG Saarlouis, 08.10.2014 - 5 K 786/13

    Erteilung einer Baugenehmigung für eine Spielhalle im Mischgebiet

  • VG Ansbach, 17.09.2013 - AN 3 K 13.00890

    Drittklage einer Gemeinde, maßgeblicher Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung,

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